Nebenjob-Rechner 2026
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Was bleibt vom Nebenjob-Verdienst netto übrig? Steuerklasse VI, Freibeträge und Sozialabgaben in Sekunden berechnen.
Nebenjob-Nettoverdienst berechnen
Dein aktuelles Monatsgehalt brutto
⚠ Über Minijob-Grenze → volle Sozialversicherung
Netto/Monat
336 €
Netto/Stunde
16,80 €
Eff. Abgabenquote
58.0 %
ℹ️ Nebenjob-Einkommen wird zum Haupteinkommen addiert und mit dem Grenzsteuersatz besteuert – dadurch kann die effektive Belastung 35–42 % betragen. Diese Berechnung ist eine Näherung. Für deine Steuererklärung nutze bitte einen Steuerberater oder das ELSTER-Portal.
Häufige Fragen
Wie wird ein Nebenjob besteuert? ▾
Einkünfte aus einem Nebenjob werden zu deinem Haupteinkommen addiert und mit dem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert. Bei einem Hauptgehalt von 3.000 € brutto liegt der Grenzsteuersatz oft bei 25–35 %. Das bedeutet: Jeder Euro im Nebenjob wird entsprechend besteuert.
Wie viel darf ich im Nebenjob steuerfrei verdienen? ▾
Es gibt keinen pauschalen Freibetrag für Nebenjobs. Allerdings bleiben Einnahmen bis 256 € jährlich (Freigrenze für sonstige Einkünfte) unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Ist dein Nebenjob ein Minijob (≤ 556 €/Monat), zahlt der Arbeitgeber Pauschalsteuer und du bist steuerlich frei.
Muss ich den Nebenjob in der Steuererklärung angeben? ▾
Ja, Einkünfte aus einem Nebenjob als Arbeitnehmer müssen in der Steuererklärung angegeben werden (Anlage N). Als Selbständiger (Freelancer) trägst du die Einnahmen in Anlage S ein. Das Finanzamt verrechnet am Jahresende alle Einkünfte.
Was ist der Unterschied zwischen Nebenjob und Minijob? ▾
Ein Minijob ist eine spezielle Form des Nebenjobs mit einer Verdienstgrenze von 556 €/Monat (2026). Beim Minijob zahlt der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge, und der Arbeitgeber übernimmt eine Pauschalsteuer von 2 %. Darüber spricht man von einem Midijob oder regulären Nebenjob mit vollen Abgaben.