Minijob-Rechner 2026
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Minijob-Rechner 2026: Verdienstgrenze 556 €/Monat prüfen, Arbeitgeberkosten (~31 %) und Nettoverdienst berechnen.
Minijob-Rechner 2026
→ ca. 11,25 €/Stunde brutto
👷 Arbeitnehmer erhält
450 €/Monat
11,25 €/Stunde netto
✓ Keine Sozialversicherungsbeiträge
🏢 Arbeitgeber zahlt gesamt
586 €/Monat
Pauschalbeiträge: ca. 136 €/Monat
Arbeitgeber-Abgaben aufgeschlüsselt (ca.):
ℹ️ Minijob-Grenze 2026: 556 €/Monat (6.672 €/Jahr). Arbeitnehmer können freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen (Aufstockung). Die Abgaben des Arbeitgebers sind Pauschalwerte – genaue Beiträge beim jeweiligen Minijob-Zentrum erfragen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026? ▾
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 556 Euro (6.672 Euro/Jahr). Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und wird regelmäßig angepasst.
Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber? ▾
Arbeitgeber zahlen bei Minijobs pauschal rund 30 % Abgaben: 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % Pauschalsteuer sowie Umlagen (U1/U2) und Insolvenzgeld. Bei 556 € Gehalt kostet das den Arbeitgeber insgesamt ca. 723 €/Monat.
Zahlt der Minijobber selbst Steuern? ▾
Normalerweise nicht – der Arbeitgeber übernimmt die Pauschalsteuer von 2 %. Alternativ kann die Steuer individual nach Lohnsteuerklasse abgerechnet werden, was in der Regel ungünstiger ist.
Kann ich in die Rentenversicherung einzahlen? ▾
Ja, Minijobber können freiwillig zur vollen Rentenversicherung aufstocken. Du zahlst dann den Differenzbetrag zum vollen RV-Beitrag (18,6 % gesamt, AG trägt 15 %, du die restlichen 3,6 %) und bekommst dafür vollwertige Rentenzeiten angerechnet.