Zum Hauptinhalt
SteuerFuchs

Minijob-Rechner 2026

Kostenlos · Sofort · Kein Download nötig

Minijob-Rechner 2026: Verdienstgrenze 556 €/Monat prüfen, Arbeitgeberkosten (~31 %) und Nettoverdienst berechnen.

Minijob-Rechner 2026

✓ Minijob (≤ 556 €)

→ ca. 11,25 €/Stunde brutto

👷 Arbeitnehmer erhält

450 €/Monat

11,25 €/Stunde netto

✓ Keine Sozialversicherungsbeiträge

🏢 Arbeitgeber zahlt gesamt

586 €/Monat

Pauschalbeiträge: ca. 136 €/Monat

Arbeitgeber-Abgaben aufgeschlüsselt (ca.):

Rentenversicherung (15 %):67,50 €Krankenversicherung (13 %):58,50 €Steuerpauschale (2 %):9,00 €U1/U2/Insolvenzumlage (~0,25 %):1,13 €

ℹ️ Minijob-Grenze 2026: 556 €/Monat (6.672 €/Jahr). Arbeitnehmer können freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen (Aufstockung). Die Abgaben des Arbeitgebers sind Pauschalwerte – genaue Beiträge beim jeweiligen Minijob-Zentrum erfragen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 556 Euro (6.672 Euro/Jahr). Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und wird regelmäßig angepasst.

Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber?

Arbeitgeber zahlen bei Minijobs pauschal rund 30 % Abgaben: 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % Pauschalsteuer sowie Umlagen (U1/U2) und Insolvenzgeld. Bei 556 € Gehalt kostet das den Arbeitgeber insgesamt ca. 723 €/Monat.

Zahlt der Minijobber selbst Steuern?

Normalerweise nicht – der Arbeitgeber übernimmt die Pauschalsteuer von 2 %. Alternativ kann die Steuer individual nach Lohnsteuerklasse abgerechnet werden, was in der Regel ungünstiger ist.

Kann ich in die Rentenversicherung einzahlen?

Ja, Minijobber können freiwillig zur vollen Rentenversicherung aufstocken. Du zahlst dann den Differenzbetrag zum vollen RV-Beitrag (18,6 % gesamt, AG trägt 15 %, du die restlichen 3,6 %) und bekommst dafür vollwertige Rentenzeiten angerechnet.