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SteuerFuchs

Minijob-Rechner 2026

Kostenlos · Sofort · Kein Download nötig

Minijob-Rechner 2026: Verdienstgrenze 556 €/Monat prüfen, Arbeitgeberkosten (~31 %) und Nettoverdienst berechnen.

Minijob-Rechner 2026

✓ Minijob (≤ 556 €)

→ ca. 11,25 €/Stunde brutto

👷 Arbeitnehmer erhält

450 €/Monat

11,25 €/Stunde netto

✓ Keine Sozialversicherungsbeiträge

🏢 Arbeitgeber zahlt gesamt

586 €/Monat

Pauschalbeiträge: ca. 136 €/Monat

Arbeitgeber-Abgaben aufgeschlüsselt (ca.):

Rentenversicherung (15 %):67,50 €Krankenversicherung (13 %):58,50 €Steuerpauschale (2 %):9,00 €U1/U2/Insolvenzumlage (~0,25 %):1,13 €

ℹ️ Minijob-Grenze 2026: 556 €/Monat (6.672 €/Jahr). Arbeitnehmer können freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen (Aufstockung). Die Abgaben des Arbeitgebers sind Pauschalwerte – genaue Beiträge beim jeweiligen Minijob-Zentrum erfragen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026? ▾

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 556 Euro (6.672 Euro/Jahr). Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und wird regelmäßig angepasst.

Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber? ▾

Arbeitgeber zahlen bei Minijobs pauschal rund 30 % Abgaben: 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % Pauschalsteuer sowie Umlagen (U1/U2) und Insolvenzgeld. Bei 556 € Gehalt kostet das den Arbeitgeber insgesamt ca. 723 €/Monat.

Zahlt der Minijobber selbst Steuern? ▾

Normalerweise nicht – der Arbeitgeber übernimmt die Pauschalsteuer von 2 %. Alternativ kann die Steuer individual nach Lohnsteuerklasse abgerechnet werden, was in der Regel ungünstiger ist.

Kann ich in die Rentenversicherung einzahlen? ▾

Ja, Minijobber können freiwillig zur vollen Rentenversicherung aufstocken. Du zahlst dann den Differenzbetrag zum vollen RV-Beitrag (18,6 % gesamt, AG trägt 15 %, du die restlichen 3,6 %) und bekommst dafür vollwertige Rentenzeiten angerechnet.